Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Wechselkennzeichen?

Es ist bald soweit: Das Wechselkennzeichen kommt zum 01.07.2012.

Sie interessieren sich dafür und wollen Ihr Fahrzeug mit einem Wechsel-kennzeichen zulassen oder Ihr Fahrzeug auf ein solches Kennzeichen umschreiben? Dann informieren wir Sie gerne bereits heute über einige wichtige Eckpunkte :
Ab dem 02.07.2012 können Sie bei der HUK-COBURG Angebote mit Wechselkennzeichen berechnen und Versicherungsschutz beantragen.

Im Vorfeld gibt es allerdings für Sie einiges mit der Zulassungsbehörde zu klären, denn sie beurteilt abschließend, ob alle Voraussetzungen für die Zuteilung von Wechselkennzeichen erfüllt sind.

 Diese Punkte sind für die Zulassungsbehörde beispielsweise relevant:

  • Die zuständige Zulassungsbehörde muss bereits auf die Zulassungen mit Wechselkennzeichen eingerichtet sein.
  • Bei der erstmaligen Zulassung mit Wechselkennzeichen sind zwei Fahrzeuge erforderlich; Sie müssen je Fahrzeug eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
  • Die Fahrzeuge, die Sie mit Wechselkennzeichen nutzen wollen, müssen auf denselben Halter zugelassen sein oder zugelassen werden.
  • Die Fahrzeuge müssen derselben EU-Fahrzeugklasse zugeordnet sein (ein Wechsel zwischen Pkw und Motorrad ist nicht möglich).
  • Die Abmessungen der Kennzeichenschilder müssen gleich sein (gleiches Format, gleiche Anzahl der Kennzeichenschilder).
  • Sie dürfen die Fahrzeuge nur mit vollständigem Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum fahren oder parken.
  • Die Kosten für die Ummeldung bei der Zulassungsbehörde betragen mindestens 100 €.
Darum unsere Bitte:
Gehen Sie zu gegebener Zeit im ersten Schritt auf Ihre Zulassungsbehörde zu.