Die Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte brauchen Sie nur noch bei Fahrten in einige osteuropäische Länder und die Türkei. Dort ist sie allerdings ein unverzichtbares Einreisedokument.

In diesen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte überflüssig:
  • Benelux-Länder
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Gibraltar
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien*
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien (mit Kanarischen Inseln)
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern
* Für Italienreisen empfehlen wir derzeit, noch die Grüne Karte mitzunehmen. Es gibt Einzelefälle, in denen sich Italien nicht an das Kennzeichenabkommen hält und im Schadenfall die Vorlage der Grünen Karte verlangt.

Überflüssig ist das Mitführen der Grünen Karte in weiteren europäischen Ländern:
  • Andorra
  • Island
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • Schweiz

Für diese Länder sollten Sie die Grüne Versicherungskarte anfordern:
  • Albanien
  • Bosnien-Herzogowina
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland
 Wichtig: Im Kosovo wird die Grüne Versicherungskarte nicht anerkannt!

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