Autoversicherung: Kündigung nach dem Stichtag

Nicht selten ist der viel beschworene Stichtag vorbei und die Rechnung der Kfz-Versicherung lag noch nicht im Briefkasten. Muss man jetzt beim bisherigen Versicherer bleiben, obwohl der Versicherungsbeitrag für das kommende steigt? Nein!

Der Gesetzgeber räumt dem Autofahrer durch das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich die Möglichkeit ein, sich auch nach dem 30. November noch für einen günstigeren Anbieter zu entscheiden.
Zudem muss der bisherige Kfz-Versicherer in seiner Rechnung klar und deutlich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ebenso muss er darüber informieren, wie der Kunde sein Kündigungsrecht wahrnehmen kann.

Geltend machen lässt sich das Sonderkündigungsrecht, im Falle einer Tariferhöhung und/oder wenn Veränderungen in der Typ- oder Regionalklasse zu Verteuerungen führen. Ob man außerhalb der Regel die Versicherung wechselt, weil die Kfz-Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung jeweils allein oder gemeinsam teurer werden, spielt keine Rolle.

Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht, wenn die veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in eine schlechter eingestufte Region verursacht wird. Und auch wer einen Schadenfall hatte, der zur Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse führte, kann seinem Versicherer nach dem Stichtag nicht einfach Adieu sagen.

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Autoversicherung: Wenn die Rechnung zu spät kommt

Sonderkündigungsrecht ermöglicht Wechsel zu einem günstigeren Kfz-Versicherer – oft auch noch nach dem 30. November

Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Vergleichen lohnt sich: Wer vergleicht, kann oft ein paar hundert Euro pro Jahr sparen, denn die Preisspannen zwischen den einzelnen Anbietern sind erheblich.

Bei der Suche nach dem Anbieter mit dem günstigsten Kfz-Versicherungstarif helfen Vergleichsportale. Da Studien gezeigt haben, dass kein Portal die Tarife aller Kfz-Versicherer listet, sollte man bei verschiedenen Portalen nach der günstigsten Versicherungsprämie suchen.

Doch mit allein Preisvergleich allein ist es nicht getan:
Man muss auch wissen, wie ein Wechsel vonstatten geht. In der Regel läuft, so die HUK-COBURG, ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein Jahr. Wer fristgerecht kündigen will, muss dies spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich tun.
Wichtig zu wissen: Entscheidend für die Gültigkeit ist nicht der Tag des Verschickens, sondern dass die Kündigung dem Versicherer fristgerecht vorliegt.

Kündigung nach dem Stichtag

Doch gar nicht selten ist der viel beschworene Stichtag vorbei und die Rechnung der Kfz-Versicherung lag noch nicht im Briefkasten. Muss man jetzt beim bisherigen Versicherer bleiben, obwohl der Versicherungsbeitrag für das kommende steigt? Nein!

Der Gesetzgeber räumt dem Autofahrer durch das Sonderkündigungsrecht ausdrücklich die Möglichkeit ein, sich auch nach dem 30. November noch für einen günstigeren Anbieter zu entscheiden.
Zudem muss der bisherige Kfz-Versicherer in seiner Rechnung klar und deutlich auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Ebenso muss er darüber informieren, wie der Kunde sein Kündigungsrecht wahrnehmen kann.

Geltend machen lässt sich das Sonderkündigungsrecht, im Falle einer Tariferhöhung und/oder wenn Veränderungen in der Typ- oder Regionalklasse zu Verteuerungen führen. Ob man außerhalb der Regel die Versicherung wechselt, weil die Kfz-Haftpflicht- oder die Kaskoversicherung jeweils allein oder gemeinsam teurer werden, spielt keine Rolle.

Das Sonderkündigungsrecht greift allerdings nicht, wenn die veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in eine schlechter eingestufte Region verursacht wird. Und auch wer einen Schadenfall hatte, der zur Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse führte, kann seinem Versicherer nach dem Stichtag nicht einfach Adieu sagen.

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Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Wechselkennzeichen?

Es ist bald soweit: Das Wechselkennzeichen kommt zum 01.07.2012.

Sie interessieren sich dafür und wollen Ihr Fahrzeug mit einem Wechsel-kennzeichen zulassen oder Ihr Fahrzeug auf ein solches Kennzeichen umschreiben? Dann informieren wir Sie gerne bereits heute über einige wichtige Eckpunkte :
Ab dem 02.07.2012 können Sie bei der HUK-COBURG Angebote mit Wechselkennzeichen berechnen und Versicherungsschutz beantragen.

Im Vorfeld gibt es allerdings für Sie einiges mit der Zulassungsbehörde zu klären, denn sie beurteilt abschließend, ob alle Voraussetzungen für die Zuteilung von Wechselkennzeichen erfüllt sind.

 Diese Punkte sind für die Zulassungsbehörde beispielsweise relevant:

  • Die zuständige Zulassungsbehörde muss bereits auf die Zulassungen mit Wechselkennzeichen eingerichtet sein.
  • Bei der erstmaligen Zulassung mit Wechselkennzeichen sind zwei Fahrzeuge erforderlich; Sie müssen je Fahrzeug eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
  • Die Fahrzeuge, die Sie mit Wechselkennzeichen nutzen wollen, müssen auf denselben Halter zugelassen sein oder zugelassen werden.
  • Die Fahrzeuge müssen derselben EU-Fahrzeugklasse zugeordnet sein (ein Wechsel zwischen Pkw und Motorrad ist nicht möglich).
  • Die Abmessungen der Kennzeichenschilder müssen gleich sein (gleiches Format, gleiche Anzahl der Kennzeichenschilder).
  • Sie dürfen die Fahrzeuge nur mit vollständigem Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum fahren oder parken.
  • Die Kosten für die Ummeldung bei der Zulassungsbehörde betragen mindestens 100 €.
Darum unsere Bitte:
Gehen Sie zu gegebener Zeit im ersten Schritt auf Ihre Zulassungsbehörde zu.


Die Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte brauchen Sie nur noch bei Fahrten in einige osteuropäische Länder und die Türkei. Dort ist sie allerdings ein unverzichtbares Einreisedokument.

In diesen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte überflüssig:
  • Benelux-Länder
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Gibraltar
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Irland
  • Italien*
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakische Republik
  • Slowenien
  • Spanien (mit Kanarischen Inseln)
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern
* Für Italienreisen empfehlen wir derzeit, noch die Grüne Karte mitzunehmen. Es gibt Einzelefälle, in denen sich Italien nicht an das Kennzeichenabkommen hält und im Schadenfall die Vorlage der Grünen Karte verlangt.

Überflüssig ist das Mitführen der Grünen Karte in weiteren europäischen Ländern:
  • Andorra
  • Island
  • Kroatien
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • Schweiz

Für diese Länder sollten Sie die Grüne Versicherungskarte anfordern:
  • Albanien
  • Bosnien-Herzogowina
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Türkei
  • Ukraine
  • Weißrussland
 Wichtig: Im Kosovo wird die Grüne Versicherungskarte nicht anerkannt!

Weitere Informationen zur Fahrzeugversicherung und -zulassung

Neue Kennzeichen für Mofas, Mopeds und Co.

Am 1. März ist es wieder soweit: Für alle Arten von Kleinkrafträdern beginnt das neue Versicherungsjahr.
Wer bis dahin nicht sein altes schwarzes gegen ein neues blaues Kennzeichen ausgewechselt
hat, steht ohne Versicherungsschutz da und macht sich überdies strafbar, darauf macht die HUKCOBURG
aufmerksam. Die Kennzeichen gibt es direkt bei der Versicherung.

Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem
Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr
als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.

Übrigens sind all die kleinen Verwandten der Motorräder überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt
und werden im Vergleich zu den größeren Brüdern zudem noch extrem häufig gestohlen. Dies zeigt,
wie wichtig ein umfassender Versicherungsschutz ist.

Noch günstiger als im Vorjahr bietet die HUK-COBURG bei den Tarifen für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen Euro Deckung ab 45 Euro pro
Jahr an. Eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung bekommt man bereits ab 35 Euro
jährlich.

Unter dem Strich lässt sich mit dem neuen Kennzeichen sogar Geld sparen: Mopedfahrer, die nicht nur eine Versicherung abschließen, sondern gleichzeitig bei der HUK-COBURG bis Ende März auch ein Postbank-Girokonto eröffnen, erhalten einmalig eine Gutschrift in Höhe von 100 Euro.

EVB-Nummer | EVB-Code | VB-Nummer | VB-Code | EVB-Nr. | VB-Nr.

Elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)

Anlass für die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die zum 01.03.2007 in Kraft getreten ist. Diese schreibt vor, den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden (ZB) generell elektronisch abzuwickeln.
Der Halter erhält eine Versicherungsbestätigungsnummer (VB-/eVB-Nummer) mitgeteilt. Diese VB-Nummer oder auch VB-/eVB-Code teilt er bei Anmeldung des Fahrzeugs der Zulassungsbehörde mit.

Andere Zulassungsprozesse

 

Die VB-Nummer erhalten Sie in der Regel auch am Wochenende – Samstags, Sonntags und an Feiertagen – so rechtzeitig, dass Sie zur nächsten Öffnungszeit Ihrer Zulassungsstelle das Fahrzeug anmelden können